Übersetzungen / Proofreading

Gut zu wissen, wovon man spricht… deswegen bietet Ihnen TRANSQUICK Übersetzungen in allen europäischen Sprachen an, die stets von kompetenten Fachübersetzern angefertigt werden

Angebote und Preise

Wir übersetzen:

  • Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Pass, Führerschein usw.)
  • Zeugnisse (Universität, Schule, Ausbildung usw.)
  • Verträge und vertragsähnliche Dokumente (Richtlinien, NDA/Geheimhaltungsvereinbarungen usw.)
  • wissenschaftliche Dokumente
  • Juristische Texte (Urteile, Beschlüsse, Gesetzestexte, anwaltliche Schriftsätze usw.)

Der Preis für eine Übersetzung variiert je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad, Eilbedürftigkeit und Layout des Ausgangstextes.

So erfordern Texte mit vielen Fachbegriffen, wie z.B. medizinischer und wissenschaftlicher Terminologie, teils aufwendige Recherchen und damit auch einen höheren Zeitaufwand. Anderseits können wir Ihnen bei umfangreicheren Übersetzungen einen Rabatt gewähren.

Proofreading: Wir überprüfen vorhandene Übersetzungen auf Rechtschreibung, Grammatik und Inhalt!

Standardübersetzung / Proofreading

40 €

Mindestauftragspreis - zzgl. gesetzlich. Mehrwertssteuer

Grundsätzlich berechnen wir 1,55 € pro Normzeile (55 Anschläge inkl. Leerzeichen)
Der Preis variiert je nach
Ausgangs- bzw. Zielsprache
Schwierigkeitsgrad
Auftragsvolumen
Zeitfenster der Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

55 €

Mindestauftragspreis - zzgl. gesetzlich. Mehrwertssteuer

Selbstverständlich beglaubigen wir auch andere Übersetzungen
Der Preis variiert je nach
Ausgangs- bzw. Zielsprache
Schwierigkeitsgrad
Auftragsvolumen
Zeitfenster der Übersetzung

Standardübersetzungen werden in den Sprachen Englisch, Spanisch und Deutsch von der vereidigten Diplomfachübersetzerin Andrea Melletat übersetzt. Wir greifen für alle anderen Sprachen auf einen großen Pool erfahrener Fachübersetzer zu. Nur Spezialisten des jeweiligen Fachgebiets (Technik, Jura, usw.) werden dabei mit der jeweiligen Übersetzung betraut.

Beglaubigte übersetzungen?

Wenn Sie Urkunden übersetzen lassen möchten, um sie bei Standesämtern, Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen, müssen die Übersetzungen in der Regel beglaubigt werden. Dies betrifft z.B. Handelsregisterauszüge, Finanzamtsbescheinigungen, Gesellschaftsverträge, Bilanzen, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Testamente, Scheidungsurteile, Führerscheine, Arbeits-, Schul- oder Universitätszeugnisse.

Sofern eine Beglaubigung erforderlich ist, muss die Übersetzungen von einem für die jeweilige Sprache beeidigten, bzw. amtlich vereidigten oder ermächtigten Übersetzer angefertigt werden. Ein Notar oder  Rechtsanwalt ist nicht erforderlich, die Beglaubigung erfolgt durch den beeidigten Übersetzer selbst, indem er die übersetzte Urkunde am Ende mit einem Beglaubigungsvermerk, einem Beglaubigungsstempel und seiner Unterschrift versieht. Allerdings müssen Sie uns das Original oder eine beglaubigte Kopie des Originals vorlegen, denn die Beglaubigung macht Ihre Übersetzung zu einem rechtlich gültigen Dokument.

Kontakt

Sie haben eine allgemeine Anfrage oder wollen eine (beglaubigte) Übersetzung von uns angefertigt bekommen?