Übersetzungen / Proofreading
Gut zu wissen, wovon man spricht… deswegen bietet Ihnen TRANSQUICK Übersetzungen in allen europäischen Sprachen an, die stets von kompetenten Fachübersetzern angefertigt werden
Angebote und Preise
Wir übersetzen:
- Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Pass, Führerschein usw.)
- Zeugnisse (Universität, Schule, Ausbildung usw.)
- Verträge und vertragsähnliche Dokumente (Richtlinien, NDA/Geheimhaltungsvereinbarungen usw.)
- wissenschaftliche Dokumente
- Juristische Texte (Urteile, Beschlüsse, Gesetzestexte, anwaltliche Schriftsätze usw.)
Der Preis für eine Übersetzung variiert je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad, Eilbedürftigkeit und Layout des Ausgangstextes.
So erfordern Texte mit vielen Fachbegriffen, wie z.B. medizinischer und wissenschaftlicher Terminologie, teils aufwendige Recherchen und damit auch einen höheren Zeitaufwand. Anderseits können wir Ihnen bei umfangreicheren Übersetzungen einen Rabatt gewähren.
Proofreading: Wir überprüfen vorhandene Übersetzungen auf Rechtschreibung, Grammatik und Inhalt!
Standardübersetzung / Proofreading
Mindestauftragspreis - zzgl. gesetzlich. Mehrwertssteuer
Beglaubigte Übersetzung
Mindestauftragspreis - zzgl. gesetzlich. Mehrwertssteuer
Standardübersetzungen werden in den Sprachen Englisch, Spanisch und Deutsch von der vereidigten Diplomfachübersetzerin Andrea Melletat übersetzt. Wir greifen für alle anderen Sprachen auf einen großen Pool erfahrener Fachübersetzer zu. Nur Spezialisten des jeweiligen Fachgebiets (Technik, Jura, usw.) werden dabei mit der jeweiligen Übersetzung betraut.
Beglaubigte übersetzungen?
Wenn Sie Urkunden übersetzen lassen möchten, um sie bei Standesämtern, Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen, müssen die Übersetzungen in der Regel beglaubigt werden. Dies betrifft z.B. Handelsregisterauszüge, Finanzamtsbescheinigungen, Gesellschaftsverträge, Bilanzen, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Testamente, Scheidungsurteile, Führerscheine, Arbeits-, Schul- oder Universitätszeugnisse.
Sofern eine Beglaubigung erforderlich ist, muss die Übersetzungen von einem für die jeweilige Sprache beeidigten, bzw. amtlich vereidigten oder ermächtigten Übersetzer angefertigt werden. Ein Notar oder Rechtsanwalt ist nicht erforderlich, die Beglaubigung erfolgt durch den beeidigten Übersetzer selbst, indem er die übersetzte Urkunde am Ende mit einem Beglaubigungsvermerk, einem Beglaubigungsstempel und seiner Unterschrift versieht. Allerdings müssen Sie uns das Original oder eine beglaubigte Kopie des Originals vorlegen, denn die Beglaubigung macht Ihre Übersetzung zu einem rechtlich gültigen Dokument.
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